2-Phasenkurs in 5610 Wohlen
Warum diese Regelung?
Nach den vielen Verkehrsunfällen in den letzten Jahren, wird mit Datum 1.12.2005 der Führerschein auf Probe abgegeben. Mit dieser Praxis soll ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Verkehrsteilnehmern geleistet werden. Die Probezeit endet nach drei Jahren, sofern keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Gesetzliche Grundlage
Artikel 15a, Strassenverkehrsgesetz vom 14.12.2001.
Ab wann und für welche Kategorien gilt diese Regelung?
Wer ab dem 1. Dezember 2005 ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Auto) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre.